VERSCHWIEGENHEIT UND LOYALITÄT

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Klienten erfordert Verschwiegenheit und Loyalität. Was uns der Klient anvertraut, unterliegt der strikten Geheimhaltung. Diese auch gesetzlich abgesicherte Verschwiegenheits- pflicht berechtigt bzw. verpflichtet den Rechtsanwalt grundsätzlich zu Stillschweigen und Verweigerung einer Zeugenaussage.

Weiterführende (Gesetzes-) Texte finden Sie auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unter https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/gesetzestexte/:

  • Rechtsanwaltsordnung (RAO)
  • Richtlinien dür die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015)
  • Disziplinarstatut (DSt)
  • Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG)

Für diese weiterführenden Texte benötigen Sie ein Programm zum Anzeigen von PDF-Dateien. Sie können bspw den kostenlosen PDF-XChange Editor unter folgender Adresse herunterladen: https://www.tracker-software.com/product/pdf-xchange-editor.