Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Klienten erfordert
Verschwiegenheit und Loyalität. Was uns der Klient anvertraut, unterliegt
der strikten Geheimhaltung. Diese auch gesetzlich abgesicherte
Verschwiegenheits- pflicht berechtigt bzw. verpflichtet den Rechtsanwalt
grundsätzlich zu Stillschweigen und Verweigerung einer Zeugenaussage.
Weiterführende (Gesetzes-) Texte finden Sie auf der
Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unter
https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/gesetzestexte/:
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Rechtsanwaltsordnung (RAO)
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Richtlinien dür die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015)
-
Disziplinarstatut (DSt)
- Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG)
Für diese weiterführenden Texte benötigen Sie ein Programm zum Anzeigen von
PDF-Dateien. Sie können bspw den kostenlosen PDF-XChange Editor unter folgender
Adresse herunterladen:
https://www.tracker-software.com/product/pdf-xchange-editor.