- Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Schenkungsverträge samt Eintragung von Vorkaufsrechten und Pfandrechten
- Leibrentenverträge
- Dienstbarkeitsverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Dienst-, Werk-, Vertriebs-, Franchise-, Handelsvertreter- und Kooperationsverträge
- Baurechtsverträge
- familienrechtliche Verträge
- sowie Testamente
VERTRAGSRECHT
Langjährige Prozesserfahrung ermöglicht GÜTLBAUER SIEGHARTSLEITNER PICHLMAIR eine rechtlich fundierte Formulierung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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